Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen erhalten Förderung für kommunale Investitionen in Gesamthöhe von 2.115.163?

Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat jetzt einen Gesetzesbeschluss über die Verteilung von finanziellen Mitteln zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefasst. Es handelt sich dabei um einen Betrag in Höhe von rund 1,126 Milliarden Euro, die der Bund zu diesem Zwecke den nordrhein-westfälischen Kommunen zur Verfügung stellt. Der nordrhein-westfälische Anteil an den bundesweiten Hilfen entspricht insgesamt einem Anteil von 32,16 Prozent und liegt damit deutlich höher, als es nach dem üblichen bundesweiten Verteilungsschlüssel der Fall gewesen wäre.

Dazu erklärt Landtagsabgeordneter Rainer Thiel: „Dormagen, Grevenbroich und Rommerskirchen dürfen sich freuen! Unsere Kommunen erhalten insgesamt 2.115.163€, die sie investieren können. Dabei verteilt sich die Summe wie folgt: Dormagen erhält 1.603.615,81 Euro, Grevenbroich erhält 433.502,53 Euro und Rommerskirchen erhält 78.759,66 Euro. Dies ist ein Erfolg für die NRW-Landesregierung unter Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), die sich beim Bund in der Vergangenheit massiv dafür eingesetzt hatte, dass Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Anteil an den vom Bund zugesagten Leistungen erhält.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung schafft die Rechtsgrundlagen für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Bundesrechts in Nordrhein- Westfalen, damit die Kommunen umgehend investieren können.

Die Investitionsmaßnahmen werden dabei bis zu einem Anteil von 90 Prozent gefördert. Die Fördermittel werden den nordrhein-westfälischen Gemeinden und Kreisen pauschal zur Verfügung gestellt. Diese pauschale Verteilung gewährleistet, dass sie eigene Schwerpunkte setzen können. Sie selbst wissen am besten, in welchen Bereichen die Mittel sinnvoll eingesetzt werden können. Die Verteilung der Mittel innerhalb Nordrhein-Westfalens erfolgt nach dem bewährten und rechtssicheren Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes an alle Gemeinden und Kreise, die in mindestens einem der Jahre von 2011 bis 2015 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Dem Verteilungsschlüssel liegt das Verhältnis der Summe der Schlüsselzuweisungen der jeweiligen einzelnen Kommunen für die Jahre 2011 bis 2015 zur Gesamtsumme der Schlüsselzuweisungen aller Kommunen in diesem Zeitraum zugrunde. Der Gesetzentwurf soll noch im September in den Landtag eingebracht werden, damit er zügig beraten und beschlossen werden kann.“