Dringlichkeitsantrag: Konverterstandort im Rhein-Kreis Neuss

Für die Sitzung des Kreistages am 27. September 2017

Am 19. Dezember 2012 beschloss der Kreistag einstimmig: „Die Bundesnetzagentur und Amprion werden aufgefordert, für ihren Vorschlag (Konverterstandort Osterath) eine ergebnisoffene Alternativplanung aller in Frage kommenden Standorte zu erarbeiten und den kommunalen Gremien zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.“

Am 23. September 2014 legte die Firma Amprion im Kreisumweltausschuss ein Gutachten vor, das nach fachrechtlichen Abwägungskriterien 19 geeignete Standortbereiche für einen Konverter aufzeigt, davon sechs Standorte als „besonders geeignet“.

Nach intensiver Debatte beschloss der Kreisumweltausschuss einstimmig: „Der Kreis Neuss fordert alle Verantwortlichen auf, dafür zu sorgen, dass ein möglichst verträglicher Standort für die Konverteranlage gefunden wird, wobei der Abstand zur Wohnbebauung ein prioritäres Kriterium darstellt. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch der Standort 20 (Kaarster Dreiecksfläche) gleichberechtigt geprüft wird und nicht wegen planerischer Vorgaben unberücksichtigt bleibt.“

Im Juni 2017 hat die Firma Amprion ein neues Gutachten zur „Herleitung vorzugswürdiger Standortbereiche für die Errichtung des nördlichen Konverters der Hochspannungsleitung (HGÜ) Osterath – Phillipsburg“ vorgelegt. Nach umweltfachlichen und raumplanerischen Aspekten weist der Standort Nummer 20 (Kaarster Dreiecksfläche) die höchste Eignung auf, insbesondere hinsichtlich eines größtmöglichen Abstandes zur Wohnbebauung und wegen der Lage hinter Autobahntrassen auch mit dem geringsten Störungspotential.

Das Gutachten benennt dann vier weitere geeignete Standorte, die alle im Bereich der Städte Meerbusch und Kaarst liegen, aber keine planerischen Restriktionen aufweisen.

Damit stehen nicht alle geeigneten Standorte gleichermaßen für die weiteren Abwägungsschritte zur Verfügung. Das betrifft ausgerechnet die Fläche, die der Kreistag ausdrücklich gleichberechtigt einbezogen haben will und die sich gemäß Gutachten als am besten geeignet herausgestellt hat.

Gemäß einstimmiger Beschlussfassung hat der Kreistag den Anspruch, über alle infrage kommenden Standorte zu beraten und abzustimmen.

Der Kreistag stellt daher fest:

  • 1. Im weiteren Verfahren zur Standortsuche für den nördlichen Konverter müssen alle als am besten geeignete Standorte letztlich auch verfügbar sein.
  • 2. Es soll der Standort ermöglicht und schließlich realisiert werden, der die Wohnbevölkerung am wenigsten beeinträchtigt. Dafür ist der Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung das wichtigste Kriterium. Letztlich auch die Frage, wo ein Konverter am wenigsten stört.
  • 3. Planerische Restriktionen, die einen Standort nicht verfügbar machen, müssen in einem transparenten und rechtssicheren Verfahren aufgehoben werden. Bei der Bewältigung von Nutzungskonflikten des Raumes mit den Erfordernissen einer gelingenden Energiewende sollen ebenfalls die Kriterien Abstand zur Wohnbebauung und geringstes Störpotential am höchsten gewichtet werden.
  • 4. Für eine erforderliche Abwägungsentscheidung sollen die Bundesnetzagentur sowie die Regionalplanung im Rahmen des nun erfolgenden Planfeststellungsprozesses die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen. Dabei soll das Interesse der Menschen am Niederrhein, durch Kiesabbau nicht ungebührlich beeinträchtigt zu werden, ebenso beachtet werden, wie das Interesse der Menschen in Rhein- Kreis Neuss nach einem Konverterstandort mit dem möglichst geringsten Störpotential.
  • 5. Der Kreistag begrüßt die Bereitschaft der Landesregierung in der Konverterfrage durch das Wirtschaftsministerium zu moderieren. Der Rhein- Kreis Neuss ist bereit, dabei konstruktiv und lösungsorientiert mitzuarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Thiel
Vorsitzender der SPD Kreistagsfraktion
im Rhein-Kreis Neuss