Rede von Rainer Thiel MdL zu den Haushaltsberatungen 2014

Zum Haushaltseinzelplan 10 – Klimaschutz

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Beim Klimaschutz ist längst nicht mehr die Frage „ob“ sondern „wie“ wir Klimaschutz wirkungsvoll gestalten! Klimaschutz muss organisiert werden, braucht nachhaltige Strategien und Maßnahmen, braucht verbindliche Zwischenziele und Entwicklungspfade um wirksam zu sein.
Klimaschutz kann nicht dem Zufall überlassen werden oder sich in Erwartungen anderen gegenüber erschöpfen.
Es ist daher gut und richtig, dass NRW sich seiner Verantwortung stellt und einen großen Beitrag leisten will, um die bundesdeutschen Klimaschutzziele zu erfüllen. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Anpassung an den schon stattfindenden Klimawandel.

Das Klimaschutzgesetz schafft die rechtlichen Grundladen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.
Bestandteil des Klimaschutzgesetzes ist der Klimaschutzplan, der gerade beteiligungsorientiert erarbeitet wird.
Arbeitsgruppen erarbeiten in einer Konzeptionsphase Vorschläge zu Handlungsfeldern, Strategien und Maßnahmen. In einer weiteren Phase soll eine breite Öffentlichkeit einbezogen werden und Empfehlungen aussprechen.

Es folgt die Erstellung des Klimaschutzplanes durch die Landesregierung.

Beschließen muss dann der Landtag.

Wir haben mit dem Klimaschutzgesetz klare Erwartungen an den Klimaschutzplan benannt.

Die Treibhausgasemission soll bis 2025 um mindestens 25% und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80% im Vergleich zu 1990 verringert werden.

Beim Klimaschutzplan wollen wir die „Wirkungsbeiträge und Wechselwirkung von Instrumenten zur Emissionsminderung auf europäischer Ebene und Bundesebene darstellen und berücksichtigen.“ So steht es in der Begründung zum Klimaschutzgesetz (S.20).

Da stehen in Berlin gerade Veränderungen an, die auch uns erreichen werden.

Mit dem dialogorientierten Beteiligungsverfahren zum Klimaschutzplan in NRW und mit unserem Minderungszielen liegen wir richtig, dass zeigt auch der schwarz-rote Koalitionsvertrag im Bund.

Dort wurde festgelegt, die Ziele der Treibhausgasminderung … in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen (zu) unterlegen – das heißt mit einem Klimaschutzplan“.

Der industrielle Wandel in unserm Land soll nachhaltig ausgerichtet werden, auf Klimaschutz, Ressourcen- und Energieeffizienz. Nachhaltigkeit umfasst dabei die drei gleichberechtigten Teile des Umwelt- und Klimaschutzes, der Ökonomie und der sozialen Auswirkungen.
Wir wissen, unsere Industrie ist dabei Teil der Lösung, nicht des Problems. So steht es in unserem Koalitionsvertrag.

Der Klimaschutzplan ist nicht der einzige Bereich in dem es um nachhaltige Entwicklung für unser Land geht.

Wir haben die Enquetekommission zur Zukunft der Chemie in NRW, dort geht es zum Beispiel um Themen wie alternative Rohstoffe, umweltverträgliche Produktionsverfahren und Werkstoffe, neue Speichertechnologien in der Elektrochemie, die Nachahmung umweltschonender natürlicher Prozesse in der Industrie sowie der Zukunft der Wasserstofftechnologie.

Wir haben die IRR, die Innovationsregion Rheinisches Revier.
Wir wissen doch alle, dass Braunkohle endlich ist, und darum müssen wir uns schon jetzt um den Strukturwandel dort kümmern. Das haben wir frühzeitig erkannt und schon 2010 in den Koalitionsvertrag geschrieben. Gerade für die Menschen im Rheinischen Revier brauchen wir einen Rahmen, der es uns ermöglicht die Energiewende ohne Arbeitsplatzvernichtung und Strukturbrüche hinzubekommen. Da erwarten wir von Berlin einen entsprechenden Rahmen, wie er auch in NRW gegeben ist. Hier ist der Tagebau bis 2045 gesichert. Da leistet der Koalitionsvertrag in Berlin mit den Ausbaupfad der der Erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag.

Fortschrittsmotor Klimaschutz, das ist eine wichtige Grundlage für das Klimaschutzgesetz, das ist die Folie für den Klimaschutzplan der derzeit erarbeitet wird.
Das ist eine der Hauptaufgaben, um die Energiewende und den Klimaschutz auch im Bund erfolgreich zu gestalten.

Der Landtag hat zur parlamentarischen Begleitung der Erstellung des Klimaschutzplanes einen Unterausschuss Klimaschutzplan beschlossen. Am Montag werden dort die Ergebnisse der Konzeptionsphase, also die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die wissenschaftlichen Bewertungen vorgestellt. Außerdem die Ergebnisse des Dialogprozesses zur Klimafolgeanpassung.
Es folgen dann Regionalworkshops, zielgruppenspezifische Veranstaltungen und eine Online-Beteiligung der Öffentlichkeit insgesamt.

Mit den Ergebnissen müssen wir parlamentarisch umgehen, denn wir tragen die Entscheidungsverantwortung für die Vorgaben des Klimaschutzplanes, der Landtag beschließt den Klimaschutzplan.

Die Landesregierung ist dann ermächtigt durch Rechtsverordnung die Vorgaben des Klimaschutzplanes für öffentliche Stellen für verbindlich zu erklären und in Raumordnugspläne einzuarbeiten, sofern diese Raumbedeutsam sind.
Es ist also wichtig, die Vorschläge und Maßnahmen der Arbeitsgruppen und weiterer Teilnehmer/innen aus dem Dialogverfahren zu einem konkreten, wirksamen und finanzierbaren Konzept zusammenzubringen.

Dabei spielt natürlich auch ein verbindliches Konzept für eine insgesamt Klimaneutrale Landesverwaltung eine vorbildhafte Rolle.

Dies ist genauso Bestandteil des Klimaschutzplanes wie die Ziele zum Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeinsparung, Ressourcen – und Energieeffizienz, nachhaltige Strategien und Maßnahmen mit Zwischenzielen und sektoralen Zwischenzielen sowie Klimaschutzkonzepte anderer öffentlichen Stellen.

Dabei sind die Auswirkungen auf die Natur und Umwelt, Kosten und Nutzen, Innovationsaspekte, soziale Auswirkungen, gesamtgesellschaftliche Wechselwirkungen einschließlich der Arbeitsplatzeffekte zu berücksichtigen.

Dies soll durch eine Impactanalyse also Wirkungsanalyse sowie durch das gesetzlich vorgeschriebene Monitoring sichergestellt werden.

Eine CO2 Bilanzierung erfolgt derzeit als Quellenbilanz, eine gängige Methode auf Bundes-, EU-, und internationaler Ebene.
Für NRW ist es aber auch wichtig, die Wirkungsbeiträge und Wechselwirkungen aus NRW und für NRW im Blick zu haben. Dazu sollen Vorschläge aus den Arbeitsgruppen selbst kommen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Wir alle wollen einen wirksamen und erfolgreichen Klimaschutz der nachhaltig an den Umwelterfordernissen, ökonomischen Erfordernissen und sozialen Erfordernissen ausgerichtet ist.

Schon jetzt sind viele Akteure in NRW aktiv beim Klimaschutz. Gerade unsere Städte und Gemeinden sind selbst beim Klimaschutz aktiv geworden. Die wollen wir unterstützen und stärken.

Der EP 10 mit dem Abschnitt Klimaschutz bietet die Voraussetzung dafür.

Wir empfehlen Zustimmung.