„Große Akzeptanz in der Wirtschaft für das Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen“

Gemeinsame Pressemitteilung – Rainer Schmeltzer (SPD) / Daniela Schneckenburger (Grüne)

Zu den heute veröffentlichten Ergebnissen der externen Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) durch die Kienbaum Management Consultants GmbH erklären Rainer Schmeltzer, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, und Daniela Schneckenburger, wirtschaftspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

Rainer Schmeltzer: „Die Ergebnisse der Untersuchung sind erfreulich: 83 Prozent der Unternehmen und 66 Prozent der Vergabestellen in Nordrhein-Westfalen befürworten die Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes. Sie stimmen der Aussage zu, dass die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Auftragsvergabe sinnvoll ist.

Die Ziele des TVgG kommen in der Wirtschaft offensichtlich auch an: So sind bereits jetzt – nicht einmal drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes – mehr als 40 Prozent der Unternehmen der Meinung, dass das TVgG zur Förderung und Unterstützung eines fairen Wettbewerbs beiträgt und die Marktchancen für Unternehmen, die auskömmliche Löhne zahlen, erhöht. Jeder Dritte meint, dass das Gesetz in seinem Betrieb das Bewusstsein für Nachhaltigkeitsaspekte gestärkt hat. Wir sind davon überzeugt, dass sich die positiven Wirkungen des Gesetzes zukünftig weiter verbreiten werden.

Durchgängig zeigt sich: Die Bewertung des Gesetzes fällt bei den Unternehmen erheblich positiver aus als bei ihren Spitzenverbänden, die das Gesetz pauschal abgelehnt haben. So sehen lediglich 8 Prozent aller befragten Unternehmen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des TVgG-NRW.“

Daniela Schneckenburger: „Die Evaluierung zeigt: Die Opposition hat mit ihrer Kritik an dem Gesetz und der Rechtsverordnung in den letzten drei Jahren völlig überzogen. Der Generalangriff von CDU und FDP auf das Gesetz diente dem Selbstmarketing – die Interessen von Unternehmen hatte er nicht im Blick. Bedauerlich ist auch, dass die Unternehmensverbände dieses politische Dauerfeuer unterstützt haben – offensichtlich ohne ausreichende Rückkoppelung mit ihren Mitgliedsunternehmen.

Da, wo Unternehmen und Vergabestellen tatsächlich Kritisches rückgemeldet haben, werden wir dies sehr sorgfältig beraten und mit Blick auf eine Novellierung des Gesetzes abwägen. Einig sind sich Unternehmen wie Vergabestellen beispielsweise, dass die Effizienz und Häufigkeit der Kontrollen verbessert werden sollen, damit die Regelungen des TVgG nicht ins Leere laufen. Das Präqualifikationsverfahren, nach dem die üblichen Eignungsnachweise von den Unternehmen nicht mehr einzeln beigebracht werden müssen, wird von ihnen genutzt und zumeist als sinnvoll und vereinfachend wahrgenommen.

Die Evaluierung liefert auch Hinweise dafür, wie die breit akzeptierten Ziele des Gesetzes effizienter erreicht werden könnten. Die Hinweise, die von den an dem Evaluationsverfahren Beteiligten eingebracht wurden, werden wir dabei sehr ernst nehmen.“