Michael Hübner: „Bundessozialgericht gibt NRW-Klage statt – Bund zur Zahlung von 70 Millionen Euro verurteilt“

Das Bundessozialgericht hat entschieden: Der Bund muss aus dem Bildungs- und Teilhabepaket insgesamt 284 Millionen Euro an die Länder und Kommunen zurückzahlen. Davon erhalten alleine die nordrhein-westfälischen Kommunen rund 70 Millionen Euro. Nordrhein-Westfalen hatte im August des vergangenen Jahres Klage gegen den Bund erhoben, weil Berlin im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nicht verausgabte Gelder aus dem Jahr 2012 rückwirkend im Jahre 2014 von den NRW-Kommunen einbehalten hatte. Dazu erklärt Michael Hübner, kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Das war ein rechtswidriger Eingriff des Bundes in die Finanzhoheit der Kommunen. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt ausdrücklich, dass das Bundessozialgericht dies nun korrigiert hat Ich bin sehr froh, dass wir nun Klarheit haben und das Bundessozialgericht im Sinne unserer Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger geurteilt hat, die dieses Geld für die Teilhabe dringend benötigen.

Das Land hatte ab 2013 den Kommunen gestattet, die nicht verausgabten Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zu verwenden. Zuvor hatte der Bund dieses Angebot zwar mit einer befristeten Förderung auf den Weg gebracht, aber ohne jegliche Anschlussfinanzierung ausgestattet. Seit 2015 zahlt nun das Land NRW die fehlenden Mittel für die Schulsozialarbeit aus der „eigenen Tasche“ und tritt somit einmal mehr als „Ausfallbürge“ des Bundes auf. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte erneut auf dem Altar der Schwarzen Null sinnvolle und notwendige Projekte geopfert. Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben. In NRW gilt eine andere Politik: Die Interessen der Kommunen haben Priorität. Darauf können sich Städte und Gemeinden verlassen.“