Kohleausstieg: Anpassungsgeld (APG) auch für Partner- und Tochterunternehmen

Das Anpassungsgeld (APG) ist eines der zentralen Sicherheitsversprechen im Kohleausstieg. „Die dazugehörige Richtlinie ist Anfang des Monats im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft“, erklärt Rainer Thiel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion im Rhein-Kreis Neuss und Mitglied im Braunkohlenausschuss Köln.

Für ihn besonders erfreulich: „Vom Anpassungsgeld profitieren nicht nur direkt in der Braunkohleindustrie beschäftigte Menschen, sondern auch Partner- und Tochterunternehmen.“ Anhand der APG-Richtlinie gezeigt, bedeutet das laut Thiel: „Ein Partnerunternehmen nach Nummer 2.1.2 kann sich bis spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten dieser Richtlinien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Berücksichtigung im Rahmen dieser Richtlinien melden, wenn es mindestens 80 Prozent des Jahresumsatzes 2019 aus einer spezifischen Tätigkeit im Braunkohletagebau erwirtschaftet hat. Die Meldung ist zu richten an das BAFA, Außenstelle Weißwasser.“

Ein entsprechender Absatz wurde unter Punkt 10 für Tochterunternehmen in die Richtlinie aufgenommen.

Dazu erklärt Thiel: „Jetzt ist es wichtig, dass die Firmen, auf die das zutrifft, unbedingt ihre Meldung für das Anpassungsgeld vornehmen.“

Für diejenigen, die nicht vom AGP profitieren, verspicht Thiel: „Für sie werden wir als SPD auch weiterhin auf allen Ebenen kämpfen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Fördermittel des Landes und Bundes in gute und nach Tarif bezahlte Arbeitsplätze münden.“