Landtag verabschiedet vier wichtige Gesetze

In seiner Plenarsitzung vom 29. April 2015 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr, das Landesjagdgesetz, das Abschiebungshaftvollzugsgesetz sowie das Sozialberufe-Anerkennungsgesetz verabschiedet.

Gesetz zur Stärkung des Regionalverbands Ruhr

In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP, PIRATEN und sieben Abgeordneten der CDU-Fraktion sowie bei Enthaltung von zwei Abgeordneten der CDU-Fraktion.

Mit dem Gesetz, das die Landesregierung vorgelegt hat, soll der Regionalverband Ruhr (RVR) als administrative und politische Klammer der Metropole Ruhr ausgebaut und verstärkt werden. Der Katalog der freiwilligen Aufgaben des RVR soll erweitert, regional bedeutsame Kooperationsprojekte weiterentwickelt werden. Die Mitglieder der Verbandsversammlung sollen von 2020 an direkt von den Bürgerinnen und Bürgern im Verbandsgebiet gewählt werden.

Zweites Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Ökologisches Jagdgesetz)

In 2. Lesung in namentlicher Abstimmung verabschiedet: 137 Abgeordnete stimmten mit Ja, 86 mit Nein, 3 enthielten sich.

Die Landesregierung möchte mit dem von ihr vorgelegten Gesetz das Jagdrecht nach ökologischen und Tierschutzkriterien ausrichten. Der Gesetzestext enthält u.a. das Verbot, streunende Katzen abzuschießen; die Erlaubnis, wildernde Hunde abzuschießen, wird eingeschränkt. Ebenfalls verboten werden bestimmte Jagdmethoden, wie z.B. Totschlagfallen. Der Katalog jagdbarer Arten wird neugefasst. Die Jagdzeiten sollen zum Schutz der Wälder vor zu hohen Wildbeständen geändert werden. Das Jagen mit bleihaltiger Munition wird verboten.

Gesetz über den Vollzug der Abschiebungshaft in Nordrhein-Westfalen (Abschiebungshaftvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen)

In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und PIRATEN und bei Enthaltung der CDU-Fraktion.

Mit dem Gesetz haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs reagiert, nach der der parallele Vollzug von Strafhaft und Abschiebungshaft auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt gemäß dem Trennungsverbot nicht mehr zulässig ist. Da NRW deshalb die Abschiebungshaft nicht mehr wie bisher in der JVA Büren vollziehen darf und über keine andere erlaubte Einrichtung verfügt, muss es neue Voraussetzungen schaffen. Das Gesetz schafft die landesgesetzliche Grundlage für eine neue Abschiebungshafteinrichtung außerhalb des Geschäftsbereichs des Justizministeriums im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales.

Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowie Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen (Sozialberufe-Anerkennungsgesetz)

In 2. Lesung verabschiedet mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion.

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz soll die vorhandene landesrechtliche Regelungslücke bezüglich der staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schließen und die für die länderübergreifend vergleichbare Reglementierung des Berufsbildes erforderliche Rechtsgrundlage schaffen. Zugleich soll es erstmalig die Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen regeln.


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