Rede zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW

Rede von Rainer Thiel MdL im Landtag zum Tagesordnungspunkt 15 am 11. Mai 2016

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir vorhin über den LEP NRW (Anm.: Landesentwicklungsplan) diskutiert haben, reden wir nun über das Landesplanungsgesetz, also dem Verfahrensrahmen, das die Instrumente der Raumordnung betrifft.

Dabei werden Doppelregelungen entfernt und nach neuestem Forschungsstand Deregulierungen vorgenommen und mehr Rechtsklarheit hergestellt.

So wurde der § 12, Abs. 2 gestrichen, der eine generelle Kopplung von Vorrang- und Eignungsgebieten vorsah.
Das werden Regionalplaner und Regionalräte sicher begrüßen.
Eine generelle Öffentlichkeitsbeteiligung für Raumordnungsverfahren ist heutzutage sicher selbstverständlich.
Der Übergang des „Regionalen Flächennutzungsplan“ im RVR zum neuen Regionalplan ist geregelt und damit wird ein Versäumnis beseitigt.

Zielabweichungsverfahren für Regionalpläne werden ebenfalls zeitgemäß angepasst und es wird klargestellt, dass gemäß § 37 Baugesetzbuch für bauliche Anlagen des Bundes oder des Landes eine Benehmenregelung gilt. Bei anderen Zielabweichungsverfahren bleibt es beim Einvernehmen. Das vereinfacht und beschleunigt Verfahren im allgemeinen Interesse. Es ist doch klar, dass keine Bürgermeisterin oder Bürgermeister einen Forensik-Standort, eine Justizvollzugsanstalt oder ähnliche Einrichtungen seinen Bürgerinnen und Bürgern vermitteln will, ebenso ist klar, dass solche Standorte benötigt werden.

Aktuell kam noch eine Änderung für Verfahren zur Änderung eines Braunkohleplans hinzu. Es ging um Klarstellungen im Verfahren, wenn Änderungen in einem Braunkohleplan nicht auf Anregung des Bergbaubetreibenden erfolgen, sondern, wie bei der Leitentscheidung, von anderen ausgehen. Im Falle der Leitentscheidung dient das dazu, diese möglichst bald zu verabschieden, damit Klarheit seitens der Landesplanung hergestellt wird hinsichtlich der energiepolitischen Notwendigkeit des Tagebaus über den III. Abschnitt hinaus, der räumlichen Einschränkung durch die Nichtumsiedlung von Holzweiler, und das damit letztlich der Braunkohleausschuss die Grundlagen erhält, nach denen er die notwendigen Planänderungen vornehmen kann.

Bleibt noch der Änderungsantrag der CDU. Die verbindet die Umsetzung des Artikels 2 des Klimaschutzgesetzes im Landesplanungsgesetz mit Bezug auf § 3 Klimaschutzgesetz – Klimaschutzziele für NRW mit einer zu geringen Investitionsquote in NRW und lehnt diese daher ab.
Dazu ist festzuhalten, dass Klimaschutz ein Ziel der Bundesregierung ist und die Ziele zum Klimaschutz überall erreicht werden sollen. Bis 2020 will die Bundesregierung 40% CO2-Einsparung erreichen!
Der §3 Klimaschutzgesetz NRW legt als Ziel für diesen Zeitraum 25% CO2-Einsparung fest, mit Rücksicht auf den Industriestandort NRW. Ein Druck, darüber hinaus CO2-Einsparungen zu erreichen und den Energiesektor noch stärker zu fordern führt unweigerlich zu Strukturbrüchen anstatt zu Strukturwandel und Innovationen. Ihre schwarz-gelbe Regierung plante sogar 33% für NRW festzulegen.
Das ist nicht im Interesse des Industriestandortes NRW. Wir setzen in NRW auf Klimaschutz als Fortschrittsmotor, wollen dass unsere Industrie international wettbewerbsfähig bleibt und setzen uns dafür in Berlin und in Brüssel massiv ein. Es ist daher gut, dass im § 3 Klimaschutzgesetz NRW als Ziel 25% CO2-Minderung festgeschrieben sind und dieses Ziel von der Landesplanung aufgegriffen wird.

Die NRW Wirtschaft entwickelt sich nicht einheitlich, im Rheinland oder im Münsterland findet Wachstum statt, wichtige Branchen stehen vor Problemen.
In meinem näheren Umfeld werden allerdings namhafte Investitionen umgesetzt:

  • Fa. Pierburg, 50 Mio. Euro Investition in einen Neubau im Neusser Hafen, Weiterentwicklung zur Fertigung 4.0. Es werden zertifizierte Komponenten zur Schadstoffreduzierung in PKWs hergestellt.
  • Fa. Hydro in Grevenbroich investiert 130 Mio. Euro für eine neue Produktionslinie für Autoleichtbauteile aus Aluminium mit dem Ziel effektiver CO2 einzusparen.
  • Ehemalig Bayer Material Science heute die Fa. Covestro baut eine Pilotanlage mit der RWTH Aachen in Dormagen, um aus CO2 Schaumstoffe herzustellen. 5.000 Jahrestonnen und 15. Mio Euro Investment. 25% weniger Erdöleinsatz, CO2-Einsparung im Verhältnis von 1:3.
  • Ebenso investierte die heutige Fa. Covestro 250 Mio. Euro in den Standort Dormagen in eine neue, sicherere, effizientere und Ressourcensparendere TDI Anlage.
  • Ganz aktuell, die Fa. Hydro hat im Rheinwerk 45 Mio. Euro investiert für Dosenrecycling. Das bewirkt Ressourcenschonung und CO2-Einsparung, sowie 40 neue Arbeitsplätze!
  • Im Übrigen: Die Fa. Hydro, bedeutender Aluminiumhersteller mit vier Standorten in NRW will bis 2020 insgesamt CO2-Neutral sein. Das Norwegische Unternehmen lobt ausdrücklich den Standort NRW.

Die Handwerkskammer Düsseldorf vermeldet aktuell Rekordzahlen für Handwerksunternehmen und Mittelstand in NRW.
Man muss also genauer hinschauen, wo und warum Wirtschaft wächst oder nicht.
Das werden wir im Wirtschaftsausschuss sicher noch sorgfältiger tun, als Sie es heute hier mit ihrem Antrag zum Landesplanungsgesetz praktizieren.

Die Novellierung des Landesplanungsgesetzes bringt dieses auf die Höhe der Zeit, modernisiert die Instrumente zur Raumordnung, vereinfacht Verfahren und schafft Klarheit.
Darum empfehlen wir Zustimmung zum Landesplanungsgesetz in der vorliegenden Fassung der Landesregierung und Ablehnung des Änderungsantrages der CDU.