Konverter: Antrag der SPD-Regionalratsfraktion

An die Geschäftsstelle des Regionalrates, Herrn Kießling

Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, in der Regionalratssitzung am 11.12.2014 unter dem im Planungsausschuss beantragten TOP folgende Fragen zu beantworten: Die Verwaltung wird gebeten, alle maßgeblichen Rechts- und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Nutzbarmachung des Konverterstandortes Kaarst aufzubereiten und im Regionalrat vorzutragen.

Begründung:
Derzeit erfolgt im Rahmen des Projektes „Ultranet“ die Standortbereichsbewertung für den Standort des nördlichen Konverters im Umfeld des Netzverknüpfungspunktes Osterath. Als Ergebnis dieser Prüfung erweist sich der seitens des Rhein-Kreis Neuss vorgeschlagene Standortbereich 20 „Kaarst – Dreiecksfläche“ als der „einzige, der aufgrund seiner Ausprägung insbesondere auch im Hinblick auf seine Lage und seine Wahrnehmbarkeit in Bezug zu den umliegenden Siedlungsflächen gewichtige Vorteile aufweist.“ (s. Ultranet Standortabweichungswertung für den Standort des nördlichen Konverters – 2. Bearbeitungsphase, Entwurf vom 01.12.2014, S. 12)

Allerdings ist dieser Standortbereich zur Zeit als „Bereich zur Sicherung und zum Abbau oberflächlicher Bodenschätze (BSAB), Regionaler Grünzug“ dargestellt, sodass eine Inanspruchnahme der Fläche momentan nicht möglich ist. Außerdem lehnt die Gemeinde Kaarst diesen Konverterstandort z. Zt. ab. Deshalb ist es dringend erforderlich, zahlreiche Rechts- und Verfahrensfragen zu klären, um das Ziel, den bisher als BSAB-Fläche ausgewiesenen Standort für den Konverter zu nutzen, zu erreichen. Auch die Rechtssicherheit der 51. Regionalplanänderung muss berücksichtigt werden. Die Zeit drängt, weil bereits ein Auskiesungsantrag für die Kaarster Fläche vorliegt. Die SPD-Fraktion möchte deshalb die Frage geklärt haben, wie der Standort für den Konverter gesichert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Gez. Günter Wurm
Gez. Rainer Thiel MdL