Sperrklausel bei Kommunalwahlen soll 2,5 Prozent betragen

Hans-Willi Körfges: „Große Mehrheit für die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen“

Im nordrhein-westfälischen Landtag fand heute im Ausschuss für Kommunalpolitik die Abstimmung über den Entwurf für das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz statt. Mit dem Gesetz soll die im Jahr 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in Art. 78 Abs. 1 der Landesverfassung verankert werden. Die zukünftige Höhe der Sperrklausel soll dabei 2,5 Prozent betragen. Der in diesem Gesetzgebungsverfahren mitberatende kommunalpolitische Ausschuss verabschiedete den verfassungsändernden Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit mit den Stimmen von SPD, CDU, DIE GRÜNEN und bei Enthaltung der FDP. Dazu erklärt Hans-Willi Körfges, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion:

„Mit dem heutigen Votum wurde ein klares Signal für das weitere parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gesetzt. Der nächste Schritt ist am 2. Juni 2016 die Abstimmung des federführenden Hauptausschusses. Intensiv wurden insbesondere auch noch einmal die Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzesvorhaben diskutiert und ausgewertet. Dabei wurde noch einmal deutlich sichtbar, dass die fehlende Sperrklausel zu einer nicht mehr tragfähigen Zersplitterung und einer klaren Gefährdung der Funktionsfähigkeit vieler kommunaler Vertretungen in Nordrhein-Westfalen geführt hat. Die Wiedereinführung der Sperrklausel ist somit unerlässlich für eine stabile und handlungsfähige kommunale Demokratie!“