Tagebaubetrieb in Garzweiler bis 2045 ermöglicht.

SPD-Abgeordnete des Rheinischen Reviers begrüßen Klarstellung in der Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses als ersten Erfolg.

Am Wochenende sind Verunsicherungen entstanden, dass im Braunkohlen-Tagebau Garzweiler angeblich nur noch der 3. Umsiedlungsabschnitt möglich sei und der 4. Abschnitt wegfalle. Ferner entstand so die Botschaft, dass der Tagebau in 2030 auslaufe. Beides ist falsch.

Die Abgeordneten im Rheinischen Revier Dagmar Andres, Guido van den Berg, Brigitte Dmoch-Schweren (alle Rhein-Erft-Kreis), Stefan Kämmerling (Kreis Aachen), Peter Münstermann (Kreis Düren) und Rainer Thiel (Rhein-Kreis-Neuss) haben die daraus resultierende Verunsicherung zum Thema in der jüngsten Sitzung der SPD-Landtagsfraktion gemacht. Sie forderten eine Klarstellung durch die Landesregierung ein.

Wirtschaftsminister Garrelt Duin und den Chef der Staatskanzlei Staatssekretär Franz-Josef Lersch-Mense stellten in einer Sondersitzung des Wirtschaftsausschuss klar, dass der Tagebau Garzweiler eine gültige Betriebsgenehmigung habe, die bis 2045 ausgelegt ist. Das Ergebnis der Koalitionserklärung vom letzten Freitag (28.03) habe nicht zum Inhalt gehabt, dass der Tagebaubetrieb in Garzweiler mit dem 3. Umsiedlungsabschnitt ende. Bergbau sei auch noch im Bereich des heutigen 4. Tagebauabschnitts möglich. Ziel der Landesregierung sei es lediglich, im Rahmen einer neuen Leitentscheidung zu prüfen, ob die Umsiedlung der Erkelenzer Ortsteile Holzweiler, Dackweiler und den Hauerhof verzichtet werden kann.

Die Abgeordneten aus dem Revier begrüßen, dass nun klargestellt ist, dass ein Abbau im 4. Abschnitt bis zur L 117 möglich ist und dass es auch keine zeitliche Begrenzung bis 2030 gibt. Damit ist klargestellt, dass auch in Garzweiler Tagebaubetrieb bis 2045 möglich ist. Zudem weisen sie darauf hin, dass man im Rahmen der Energiewende und durch die Effizienzsteigerungen im Kraftwerkspark ohnehin mit geringeren Kohleeinsatzmengen rechnet.

Die Abgeordneten, die am Freitag gegen den neuen Koalitionsbeschluss gestimmt hatten, werten diese Klarstellung als ersten Teilerfolg. Es geht darum die Planungssicherheit für den Braunkohlebergbau wieder herzustellen. Zudem bekräftigen sie, dass es keine politischen Vorfestlegungen sondern eine ergebnisoffene Leitentscheidung geben solle. Es gibt keine Grundlage für ein vorzeitiges zeitliches Ende der Tagebautätigkeit. Braunkohle ist ein subventionsfreier Energieträger, der in der Energiewende noch lange gebraucht wird, um Versorgungssicherheit herzustellen, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Darum werben die Abgeordneten aus dem Revier dafür, im zukünftigen Energiemix, die sichere und preiswerte Braunkohle einzubeziehen. Es wäre ein Treppenwitz, wenn stattdessen zukünftig auf Fracking gesetzt würde.

Foto: M. Reuter