Kommunen im Rhein-Kreis Neuss erhalten voraussichtlich rund 21,8 Mio. Euro aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) wieder

Das Ministerium für Kommunales und Inneres des Landes NRW (MIK) hat jetzt die Arbeitskreiszahlen zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) vorgelegt. Das ELAG regelt die Beteiligung der Städte und Gemeinden an den Kosten der Deutschen Einheit. Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte versucht, die Abrechnung zulasten der Kommunen zu gestalten. Dies wurde jedoch auf Klage von 91 Kommunen durch das Landesverfassungsgericht gekippt. Rot-Grün hatte darum den Kommunen 240 Mio. zurückerstattet. Heute werden die Kosten wieder spitzabgerechnet und zu viel gezahlte Gelder zurückerstattet.

„Das hatte die Koalition den Kommunen damals versprochen und auch gehalten. Nach vorläufiger Arbeitskreisrechnung des MIK erhalten alle Kommunen im Rhein-Kreis Neuss Geld zurück. Das sind in der Summe voraussichtlich über 21. Mio. Euro. Insgesamt gibt das Land an die Kommunen in NRW voraussichtlich über 237 Mio. Euro zurück“, freut sich der Landtagsabgeordnete Rainer Thiel.

Einzige Ausnahme bei uns ist der Rhein-Kreis Neuss. Der Kreis muss voraussichtlich 4,6 Mio. Euro an Nachzahlung leisten. Denn die Kosten der Einheit werden über eine Gewerbesteuerumlageberechnung auf die Kommunen verteilt. Da der Kreis keine Gewerbesteuer erhebt und abführt, wird erst im zweiten Schritt im Rahmen der ELAG-Spitzabrechnung der Kreis herangezogen. Durch die Kreisumlage profitiert der Rhein-Kreis Neuss aber auch von den Zahlungen an die Kommunen durch einen Mitnahmeeffekt von über 8 Mio. Euro.

Tabelle AK-Berechnung ELAG Kommunen im Rhein Kreis Neuss:

  • Dormagen: 704.926 €
  • Grevenbroich: 4.414.732 €
  • Rommerskirchen: 157.775 €
  • Jüchen: 1.375.895 €
  • Kaarst: 1.123.001 €
  • Korschenbroich: 644.296 €
  • Meerbusch: 2.379.252 €
  • Neuss: 11.155.546 €
  • Rhein-Kreis Neuss: – 4.588.037 €