Josef Neumann: „Gute Pflege ist die Voraussetzung für ein gutes Bundesteilhabegesetz“

Zur heutigen Demonstration des Landesverbands der Lebenshilfe und der Vereinigung der Werkstatträte vor dem nordrhein-westfälischen Landtag erklärt Josef Neumann, inklusionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:

„Die rund 2.500 Menschen vor dem Landtag haben ein eindrucksvolles Zeichen der Selbstbestimmung gesetzt: Es geht um die berechtigten Interessen, ein gutes Bundesteilhabegesetz zu schaffen. Darin unterstützen wir die Lebenshilfe und die Betroffenen mit ganzer Kraft. Die SPD-Landtagsfraktion beteiligt sich seit langer Zeit aktiv an den Beratungen in Berlin.

Insbesondere die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und der Pflege stellt Menschen mit Behinderung vor neue Probleme. Das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgelegte Pflegestärkungsgesetz III kürzt die Leistungen und führt die erfolgreiche NRW-Praxis vom ambulanten Wohnen ad absurdum. Von den vorgesehenen 266 Euro monatlich wird kein Mensch mit Behinderung eine teilhabeorientierte Leistung erhalten. Dazu gehören Rehabilitationsmaßnahmen, Betreuung und der Anspruch auf eine eigene Wohnung. Das würde bedeuten, dass die Menschen wieder zurück in die stationären Einrichtungen gedrängt werden. Hier ist Karl-Josef Laumann (CDU), der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, aufgefordert, seinen Parteifreund zu stoppen. Das wäre ein entscheidender Beitrag für ein gutes Bundesteilhabegesetz.“