Rainer Thiel MdL: Landesentwicklungsplan stärkt den Wirtschaftsstandort NRW

Die Änderungen am Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) waren Thema der letzten Wirtschaftsausschusssitzung des Landtages NRW. Dazu stellt der SPD-Landtagsabgeordnete Rainer Thiel fest: „Die Landesregierung hat auf die zahlreichen Anregungen und Bedenken zum LEP-Entwurf reagiert. Das Ergebnis ist ein schlankerer Plan, der einen gelungenen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen an die Raumnutzung schafft.“

Eine 20-jährige Laufzeit hat der bisherige LEP hinter sich. Nun liegt ein zeitgemäßer Entwurf vor, der den Wirtschaftsstandort NRW stärkt, die Belange der Kommunen aufgreift sowie Klimaschutz und -anpassung angemessen aufnimmt. Zur Kritik des CDU-Sprechers Hendrik Wüst erklärt Rainer Thiel: „Die CDU lenkt davon ab, das sie selbst keinen LEP-Entwurf zustande gebracht hat, als sie die Regierungsverantwortung trug.“

Thiel verweist auf wichtige Klarstellungen im LEP-Entwurf. Das Ziel, den Flächenverbrauch auf fünf Hektar täglich zu begrenzen, wurde ein Grundsatz und eröffnet so bessere Entscheidungsspielräume für Kommunen. Die Vorgabe, Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan im LEP zu übernehmen, wurde gestrichen. Bedarfsgerechte Flächenausweisungen für Siedlung und Gewerbe wurden verbessert, gerade auch im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung, die im Land unterschiedlich verläuft. Die Entwicklungen der Metropolregionen NRWs, zu denen auch das Rheinland und das Ruhrgebiet gehören, werden unterstützt – ebenso die Zusammenarbeit in den anderen Regionen Nordrhein-Westfalens. Die Entwicklungschancen der Häfen und Flughäfen, egal ob regional oder landesweit bedeutsam, werden gesichert. Gerade auch die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand wurde im Wesentlichen berücksichtigt. „Der LEP trägt somit den Titel ‚Ermöglichungsplan‘ zu Recht“, so Thiel abschließend.

Zum weiteren Verfahren erwartet die SPD nun, das der überholte LEP schnell in ein weiteres Beteiligungsverfahren geht, das bis Herbst abgeschlossen sein soll. Im Anschluss kann die Auswertung der Stellungnahmen erfolgen und im Frühjahr 2016 eine Kabinettsvorlage erstellt werden, welche anschließend im Landtag als Rechtsverordnung beschlossen werden kann.

Erläuterung: Ziele und Grundsätze sind im Planungsrecht eigene Kategorien. Ergebnisse aus einem anderen Regelungsbereich wie dem Klimaschutzplan zwingend zu übernehmen, obwohl sie bei Erstellung des LEP noch gar nicht vorliegen, ist höchst umstritten. Die Streichung, Maßnahmen aus dem Klimaschutzplan NRW verbindlich im LEP zu übernehmen, dient daher der Klarstellung. Im LEP sind eigene Festlegungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung enthalten.