„Unser Land braucht Entwicklung – Anforderungen an die Novelle der Landesplanung“

Rede von Rainer Thiel zum CDU Antrag 16/2131

Die Rede in Textform:

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Der Antrag der CDU – Anforderungen an die Novelle der Landesplanung – wurde ja schon im Landtag und im Fachausschuss diskutiert. Und er wurde im Fachausschuss bereits von allen anderen Parteien abgelehnt.

Zur Vorgeschichte: Die CDU-FDP Regierung hat seinerzeit einen neuen LEP nicht zustande gebracht. Zwar wurde 2007 mit der Erarbeitung begonnen, aber 2009 wieder abgebrochen.
Das erforderliche Beteiligungsverfahren sollte nicht in den Landtagswahlkampf fallen.
Nun fordert die CDU In ihrem Antrag, dass die Rot-Grüne Landesregierung das fertigstellen soll, was sie selber nicht zustande gebracht hat.
Und in der Tat, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie haben Recht: Der neue LEP ist bei Rot-Grün in guten Händen.
Bereits 2010 hatte die damalige Rot-Grüne Minderheitsregierung die Erarbeitung eines neuen LEP aufgenommen.
Dabei wurde in Teilen auf dem bisherigen Entwurf aufgebaut.
Es mussten aber auch neue Ziele einbezogen werden.
Insbesondere sind hier zu nennen:

  • Der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel.
  • Das Flächensparen. Denn das Ziel, bundesweit den Flächenverbrauch auf 30 ha/jährlich zu begrenzen, bedeutet für NRW 5-ha als Ziel.
  • Die Energiewende umsetzen.

2012 wurde durch die Neuwahl des Landtages die Arbeit am neuen LEP unterbrochen. Der Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ wurde jedoch mit dem Kabinettsbeschluss vom 17.04.2012 auf den Weg gebracht. Er trägt seitdem den Status, „in Aufstellung befindliche Ziele der Raumplanung“.
Es ist daher falsch, zu behaupten, Regelungen für den großflächigen Einzelhandel bestünden nicht.

Das ist überhaupt das Kernproblem ihres Antrages: Darin findet sich eine bunte Mischung von Selbstverständlichkeiten, von teilweise richtigen, aber vermehrt falschen Darstellungen.
So ist im Titel von einer „Novelle der Landesplanung“ die Rede.
Am Ende wird gar eine „entsprechende Gesetzesvorlage“ gefordert.
Das Landesplanungsgesetz steht aber gar nicht zur Novellierung an. Landesplanung in NRW – auch zu Zeiten der CDU-FDP Regierung – wird über den Landesentwicklungsplan gemacht.
Da spielt die Musik, da sind alle die Themen drin, über die Sie in ihrem Antrag Betrachtungen anstellen.
Der LEP wird allerdings als Rechtsverordnung ausgeführt.
Wir haben im Fachausschuss darauf hingewiesen.
Jetzt in ein neues Gesetzgebungsverfahren einzusteigen würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen.
Das steht dem gemeinsamen Anliegen, möglichst sorgfältig und möglichst schnell zu guten Ergebnissen zu kommen, ganz klar entgegen.
In Kürze wird auch die Ressortabstimmung zum neuen LEP abgeschlossen sein. Ich gehe davon aus, dass wir in der nächsten Sitzung des Fachausschusses umfassend über die Landesplanung informiert werden, dass der LEP Entwurf noch vor der Sommerpause gedruckt, übersetzt (in Niederländisch und Französisch) und an die Beteiligten verschickt werden kann.

Sie heben in Ihrem Antrag die Bedeutung der Landesplanung hervor.
Dem kann man nur zustimmen.

Aber Ihre Sachstandsdarstellung ist eher eine politische Polemik aus der Abteilung „Attacke“.
Und Ihre Anforderungen an die Landesplanung gehen zum Teil an dem vorbei, was ein LEP regeln kann und auch soll.

Beispiele :
Im LEP ist eine bedarfsgerechte Ausweisung von Industrieflächen zu ermöglichen, die konkrete räumliche Ausweisung erfolgt aber in den Regionalplänen und in den nachgeordneten Planungen.
Das gilt auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Sie fordern weiter „die novellierte Landesplanung muss Netztrassen in ausreichender Menge und Kapazität auf der Höchst- und Hochspannungsebene expliziert benennen.“ Erforderliche Trassenkorridore und konkrete Trassenbestimmungen erfolgen aber im Rahmen der Bundesfachplanung!
Die CDU fordert in ihrem Antrag, dass der Abbau der Braunkohle im jetzigen Umfang möglich bleibt.
Meine Damen und Herren, das ist schon erstaunlich.
Die Flächenansprüche des Braunkohleabbaus sind in Braunkohleplänen bedarfsgerecht zu sichern. Die bestehenden Braunkohlepläne gewährleisten eine Versorgungssicherheit bis mindestens 2045, also über die Laufzeit auch des nächsten LEP hinaus. Das ist also auch schon geregelt.
Die CDU fordert in ihrem Antrag das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ als Grundsatz zu berücksichtigen. Da hat Sie wohl der Mut verlassen! Ich meine, das wäre besser als Ziel im LEP festzulegen. Dann muss dieses eben auch als Ziel beachtet und nicht als Grundsatz nur abgewogen werden.

Ich gehe davon aus, dass sich im neuen LEP vieles von dem, was auch die CDU fordert, wiederfinden wird. Wir laden Sie daher herzlich ein, am neuen LEP konstruktiv mitzuwirken.
Ihrem Antrag aber können wir wegen der vielen Fehler und Irrtümer heute leider nicht zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.